AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Es gelten ausschließlich unsere vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Kunden bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich in den Fällen, in welchen der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Beauftragung, Lieferzeit, Lieferungen
2.1 Die Lieferung kann grundsätzlich nur in sortenreinen Euro-Paletten gemäß vorderseitigem Preislisteneintrag erfolgen.
2.2 Jede Lieferung, die auftragsgemäß direkt an Kunden oder Zweigniederlassungen unserer Abnehmer abgefertigt wird, ist dabei eine selbständige Sendung in diesem Sinne.
2.3 Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
2.4 Wir können – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.
2.5 Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zum Beispiel Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines von uns geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts), die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.
2.6 Der Versand erfolgt auf dem billigsten Wege. Mehrkosten für vereinbarten Versand auf schnellerem Wege, wie z.B. Express usw., gehen zu Lasten des Käufers.
2.7 Ab einem Nettoeinkaufswert von 150,00 € erfolgt die Lieferung frei Haus.
3. Preise, Zahlung
3.1 Die Großhandels-Nettopreisliste gilt bei Abnahme großhandelsgerechter Mengen innerhalb Deutschlands. Sie ist freibleibend; bei späterer Beauftragung und ebenso bei längerfristigen Abschlüssen wird nach der am Liefertage gültigen Preisliste berechnet. Die Preise gelten unter der Voraussetzung einer ausreichenden Rohstoff- und Energieversorgung auf der Basis der heutigen Kostenlage.
3.2 Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Satz wird zusätzlich berechnet.
3.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus derselben Beauftragung ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.
4. Zahlungsbedingungen, Verzug, Forderungsabtretung
4.1 Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto
4.2 Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit einer Zahlungsverpflichtung im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
4.3 Wir sind berechtigt, alle Ansprüche, die wir gegen den Kunden im Rahmen der gesamten Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden erworben haben, abzutreten.
5. Beanstandungen, Gewährleistung, Sachmängel, Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
5.1 Für Beanstandungen gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 377 HGB.
5.2 Im Hinblick auf die Gewährleistung sowie in Bezug auf Sachmängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5.3 Hinsichtlich der Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
6.2 Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller unserer jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung über Süß- und Backwaren (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).
6.3 Die von uns an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.
6.4 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
6.5 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (6.11) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
6.6 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o. g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der Sachen als Hauptsache anzusehen, so dass wir oder der Kunde Alleineigentum erwerben bzw. erwirbt, so überträgt die Partei, der die Hauptsache gehört, der anderen Partei anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
6.7 Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – im Fall, dass wir Miteigentum an der Vorbehaltsware haben, anteilig entsprechend unseres Miteigentumsanteils – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
6.8 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde uns gegenüber.
6.9 Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei uns.
6.10 Unsere Rechte aus §§ 47 und 48 InsO behalten wir uns vor.
6.11 Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
7.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit nichts anderes vereinbart ist – unser Geschäftssitz in Günzburg,
7.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile Günzburg. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
7.3 Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem innerstaatlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
W.u.H. Küchle GmbH & Co.KG
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Stand 07.08.2024 (Az 680)